Bundesförderung für

effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude

BEG Förderung - Dauerhaft Energiekosten einsparen

Dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Förderung) unterstützt das BMWK Sanierungen von Gebäuden, insb. Nichtwohngebäuden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

5 Module der BEG Förderung

Die BEG Förderung besteht grundsätzlich aus drei Teilmodulen, BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Einzelmaßnahmen. Das BEG Förderprogramm Nichtwohngebäude (NWG) ist in fünf Module unterteilt, welche die verschiedenen energiesparenden Sanierungs-maßnahmen für bspw. Bürogebäude  abdecken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Freiberufler, Einzelunternehmer, sowie Kommunen.

BEG Förderung

Eine Antragstellung ist in manchen Modulen nur unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten möglich.

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Modul 1 – EEE erforderlich

Einzelmaßnahmen an der
Gebäudehülle

In diesem Modul fördert das BMWK Erneuerungen, Ersatz und Dämmungen an der Gebäudehülle. Dazu zählen bspw. neue Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden oder auch ein sommerlicher Wärmeschutz.

Ein Antrag für dieses Modul kann nur unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) gestellt werden.

BEG Förderung Modul 1

Auf einen Blick:

Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto und der Fördersatz für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle liegt bei
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Pro Vorhaben sind jährlich
1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche förderfähig, maximal 5 Millionen Euro pro Jahr.

Modul 2 – EEE erforderlich

Anlagentechnik (außer Heizung)

BEG Förderung Modul 2

Durch die Sanierung der Anlagentechnik des Nichtwohngebäudes kann Energie und damit auch Kosten eingespart werden. Gefördert werden in diesem Modul beispielsweise energieeffiziente Beleuchtungssysteme, Kältetechnik zur Raumkühlung, allgemein der Einbau oder Austausch raumlufttechnischer Anlagen oder auch zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades der Einbau von MSR-Technik.

Ein Antrag in Fördermodul 2 kann nur unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) gestellt werden.

Der Fördersatz für Anlagentechnik (außer Heizung) liegt bei
15 Prozent der förderfähigen Ausgaben, das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Pro Vorhaben sind jährlich
1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche förderfähig, maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Jahr.

Auf einen Blick:

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Modul 3

Anlagen zur Wärmeerzeugung
(Heizungstechnik)

In Modul 3 fördert das BMWK den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, wie z.B. Solarkollektoranlagen, Biomassenheizungen oder Wärmepumpen. Außerdem liegt in diesem Modul der Fokus auf erneuerbaren Energien. So wird innovative Heiztechnik auf Basis von euerbaren Energien gefördert und auch der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien (mit mind. 25 Prozent)  nutzt, bezuschusst.

BEG Förderung Modul 3

Auf einen Blick:

Der Fördersatz für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) liegt bei mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro brutto. Pro Vorhaben sind jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche förderfähig, maximal jedoch 5 Millionen Euro pro Jahr.

Zusätzlich gibt es im Modul 3 der BEG Förderung die Möglichkeit auf einen Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen.

Modul 4

Heizungsoptimierung

BEG-Förderung Modul 4

In Modul 4 der BEG Förderung, Nichtwohngebäude werden Maßnahmen, die zur Optimierung der Heizung beitragen gefördert, wie zum Beispiel die Dämmung von Rohrleitungen oder auch die Optimierung der Wärmepumpe. 

Voraussetzung für alle Maßnahmen wassergeführter Heizungssysteme ist ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

Der Fördersatz für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heiztechnik) liegt in diesem Modul bei mind. 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Außerdem liegt das Mindestinvestitionsvolumen hier bei 300 Euro brutto. Pro Quadratmeter Nettogrundfläche sind pro Vorhaben jährlich 1.000 Euro förderfähig, maximal 5 Millionen Euro pro Jahr.

Auf einen Blick:

Modul 5 – EEE erforderlich

Fachplanung und Baubegleitung

Das Modul 5 umfasst die Module 1-4 und kann daher nur in Zusammenhang mit einer Förderungen der Einzelmaßnahmen, Anlagentechnik (Außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung beantragt werden.

Für die Antragstellung in diesem Modul muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) einbezogen werden. 

BEG Förderung Modul 5

Auf einen Blick:

Der Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Pro Vorhaben sind jährlich 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche förderfähig, maximal jedoch 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

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